Begleithundeausbildung als Grundlage



Ab dem 15. Lebensmonat kann jeder Hund zur Begleithundeprüfung zugelassen werden.

Prüfungselemente sind:
Leinenführigkeit und Freifolge
"Sitz" mit Entfernen
"Platz" mit Entfernen und anschließendem Heranrufen
Umlaufen einer Gruppe
Abliegen unter Ablenkung

Diese Übungen erlernt das Team aus Hund und Hundeführer während der Trainingszeiten unter professioneller Anleitung durch den anwesenden Übungswart.

 


Fährtenarbeit -Abteilung A -

Bei der Fährtenarbeit erlebt der Hundeführer den direkten Kontakt mit der Natur während der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchssinns Gegenstände finden muss.
Somit wird unter Beachtung von Bodenbeschaffenheit, Witterung und Windrichtung die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit des Geruchsorgans des Hundes geschult

 

Gehorsam -Abteilung B -

Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Begleithundeausbildung und wird von Stufe I zu Stufe III immer anspruchsvoller.
Hier müssen Hund und Hundeführer Harmonie und Teamgeist unter Beweis stellen.

Zusätzlich geforderte Elemente sind:
Bringen auf ebener Erde
Bringen über die Meterhürde
Bringen über die Schrägwand

Schutzdienst -Abteilung C -

Bei der Ausbildung im Schutzhundesport werden verschiedene Triebe des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. In erster Linie sind das Gehorsam und Nervenstärke bzw. Selbstbeherrschung in Belastungssituationen. Das ist auch der Grund, weshalb gut ausgebildete Hunde nicht durch Beißunfälle auffällig werden.